Statuten vom 11.4.2024 : Statuten
Diese Statuten (Artikel 10 nur provisorisch) wurden an der Mitgliederversammlung des Quartiervereins Seebach vom 11. April 2024 angenommen und treten sofort in Kraft.
Sie ersetzen die bisherigen Statuten vom 18. April 2013.
Artikel 10: neu sinngemäss: «jedes natürliche Mitglied kann nur 1 juristische Person vertreten». Der QV erhält die Aufgabe, diesen Artikel bis zur nächsten Mitgliederversammlung neu zu formulieren. An der MV
2025 wird nur noch über den Artikel 10 mit der neuen Formulierung abgestimmt .